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Leihordnung

Bitte Beachten Sie unsere Leihordnung! Bei Fragen steht Ihnen unsere Bibliothekarin gerne zur Verfügung:
Kerstin Wrba
Tel.: 01/7280866-721
E-Mail: kerstin.wrba@bbi.at oder bibliothek@bbi.at.

  1. Unsere Leihbücherei verleiht ihre Bücher unentgeltlich an alle blinden Leser.
  2. Wenn Sie unsere Bücherei nutzen wollen, ersuchen wir Sie um eine schriftliche Anmeldung, die den vollen Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum, die genaue Anschrift (eventuell auch Zweitadresse), die Telefonnummer und den Beruf enthalten soll. Denken Sie bitte auch daran, Adressänderungen unverzüglich bekannt zu geben, um einen reibungslosen Versand zu gewährleisten.
  3. Alle Leser können sich die Bücher durch die Post zustellen lassen. In Ländern, die dem Weltpostverein angeschlossen sind, wird Blindendruck (bis zu 7 kg) kostenlos befördert. In Österreich sind laut Posterlass(Zl. b.m.37.442-5/1957) Blindendrucksendungen auch zustellgebührenfrei. Sollte dies seitens der Postbeamten in Abrede gestellt werden, verweisen Sie bitte auf das Post- und Telegraphenverordnungsblatt Nr. 3, Postordnung Paragraph 18, Stand 1. März 1981! In Ländern, in denen Blindendruck noch portopflichtig sein sollte, muss der Entleiher für das Rückporto aufkommen. Für das Adressieren verwenden Sie bitte die jeder Sendung beiliegenden selbstklebenden Adresszettel, auf denen lediglich der Absender deutlich zu vermerken ist. Jeder Rücksendung sollte außerdem ein Zettel mit dem Absender in Punktschrift beiliegen (auf dem Titelblatt des obersten Bandes). Der Postversand erfolgt mittels eigens hiefür angefertigter Kartons, für die der jeweilige Entleiher voll haftbar ist. Die von uns für jeden einzelnen Karton getroffene Einteilung der Leihbände sollten Sie auch bei der Rücksendung genau einhalten. Keinesfalls dürfen die Bände so in die Kartons geschlichtet werden, dass sie Rücken auf Rücken zu liegen kommen.
  4. Für Leser, die die Bücher persönlich abholen wollen, ist unsere Bücherei jeden Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
  5. Die Leihfrist beträgt bei Unterhaltungsliteratur (im Ausmaß von ca. vier gedruckten oder sechs Handschriftbänden) bis zu vier, bei allen anderen Werken bis zu zwölf Wochen. Bitte halten Sie diese Fristen ein, um Mahnungen zu vermeiden! Wir gewähren gerne Leihfristverlängerungen, wenn rechtzeitig darum angesucht wird, der Entleiher als zuverlässig gilt und auf das betreffende Werk kein anderer Leser vorgemerkt ist. Heimen, Vereinen usw. wird eine mit der Büchereileitung vereinbarte Leihfrist eingeräumt.
  6. Für beschädigte oder abhanden gekommene Bücher haftet in vollem Umfang der Entleiher. Im Interesse aller ersuchen wir jeden einzelnen, die Bücher sauber und schonend zu behandeln. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass beispielsweise ein einzelner handschriftlich übertragener Band durchschnittlich mit € 100,-- bewertet werden muss. Sollte ein Leser in seinen Leihbüchern beschädigte oder fehlende Seiten feststellen, so melden Sie dies bitte umgehend, damit die Schäden von uns behoben werden können. Werden solche Schäden von uns festgestellt, wird jeweils der Letztausleiher zur Schadenersatzleistung herangezogen.
  7. Das Weiterverleihen von Büchern ist nur gestattet, wenn die Büchereileitung ihre Zustimmung erteilt. Zur Schadenersatzleistung wird immer der bei uns eingetragene Entleiher herangezogen.
  8. Tritt bei einem Leser oder seinen Angehörigen eine ansteckende Krankheit auf, benachrichtigen Sie uns bitte sofort, damit die notwendigen Vorkehrungen in bezug auf unsere Leihbücher rechtzeitig getroffen werden können.
  9. Wir ersuchen Sie, diese Leihordnung im Interesse aller genau zu beachten! Nur so ist ein lückenloser Leihbetrieb möglich. Verstöße gegen diese Leihordnung können den zeitweiligen oder dauernden Ausschluss aus unserem Leserkreis zur Folge haben.

Die Büchereileitung

Zur Beachtung!

Leihbücherbestellungen sollen nicht den Rücksendungen beigefügt, sondern direkt als Punkt- oder Schwarzdruckbrief an uns gerichtet werden. Da wir die bestellten Bücher regelmäßig wöchentlich zur Post bringen, sollten die Bestellbriefe möglichst schon Mittwoch, allerspätestens aber Donnerstag, in unseren Händen sein. Besonders weisen wir darauf hin, dass auch Fortsetzungen von längeren Werken ausdrücklich bestellt werden müssen, damit Fehlsendungen vermieden werden. Die Bestellbriefe können bei uns nicht abgelegt werden; wir senden diese, wenn erwünscht, den Lesern zurück.

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